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Titel: [TXT] Sir Markus van SBL - Hausordnung
Verfasst am: So, 07 Okt 2007, 11:43 |
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HAUSORDNUNG
Über den Benimm in geschlossenen Räumen der höheren Gesellschaft
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von Gräfin Clara Knigg von Prost und Mahlzeit
Paragraph 1 : Jeder hierher verirrte Gast weist unverzüglich und unaufge -
fordert eine amtliche Bescheinigung vor, die bestätigt, daß
er sich für diesen Besuch in den Sparten Saufen, Scherzen,
Singen und Schunkeln seriös und gründlich fit getrimmt hat.
Paragraph 2 : Sämtliche Stammgäste dieses Hauses sind vom sonst obligat -
orischen sanitätspolizeilichen Untersuch auf Tollwut, Maul-
und Klauenseuche, sowie von der olympisch-sportlichen
Sexkontrolle befreit.
Paragraph 3 : Die vorschriftsgemäss mitgebrachten, hochprozentigen Spitri-
tuosen und Damen sowie sonstige Flaschen sind am Eingang
bzw. im Schlafzimmer des Hausherrn widerspruchslos abzu -
geben.
Paragraph 4 : Jeder Gast ißt, was ihm aufgetischt wird. Gegen eventuell
auftretende Magenverstimmung steht eine Flasche Rizinus
bereit.
Paragraph 5 : Passionierte Popler, die auch am Tisch das Nasenbohren nicht
lassen können, verlangen unser schmiedeeisernes Popelbesteck
Es wird nur in der eigenen Nase gepopelt, merken Sie sich
das !
Paragraph 6 : Jeder Gast, der öfter einen sausen läßt und die gute Luft
verstänkert, wird unverzüglich ins städtische Amt für
Umweltschutz eingewiesen und dort auf eigene Kosten
gründlich entgiftet.
Paragraph 7 : Bei Gesellschafts - Spielen gelte unumstößlich die folgenden
Regeln : Hühneraugen, Stiftzähne, Sommersprossen und Lauf -
maschen werden beim Strippoker auf gar keinen Fall als Pfand
aktzeptiert. Es ist ausschliesslich dem Hausherrn vorbe -
halten, mit gezinkten Karten zu spielen.
Paragraph 8 : Spötter über den Bundesliga - Heimklub des Hausherrn werden
auf der Stelle mit der gelben Karte verwarnt. Im Wiederhol-
ungsfalle wird dem vorwitzigen Amateur die rote Karte
gezeigt, worauf er für die nächsten 3 Runden Bier auf der
Strafbank trockengelegt wird.
Paragraph 9 : Jeder Gast, der sich nach reichlich 3 Promillen nur noch mit
weßen Mäusen und rosa Elefanten vergnügt, wird dringend auf
gefordert, beim nach Hausewanken auch seinen Zoo
mitzunehmen.
Paragraph 10 : Hat der Hausherr mal ausnahmsweise einen über den Durst ge-
trunken und schwenkt die blaue Fahne, ist er ohne Verzöger-
ung ins Schlafzimmer zu den wartenden Damen zu legen.
Paragraph 11 : Wer mal muß, wird gebeten, sich auch bei dringensten
Bedürfnissen von den Blumentöpfen fernzuhalten. Im eigens
für diese Verrichtungen zu Verfügung stehenden 00 Kabinett
halten sich die Herren Lotsen und Schiffer an die Mitte
der Fahrrinne. Mit Rücksicht auf Anstand und Moral, sowie
frustrierte Nebenbuhler, verlassen auch gemischte Gruppen
diesen Ort der Erleichterung nach Ablauf von 5 Minuten.
Paragraph 12 : Die Gäste werden angehalten, vor dem Verlassen dieses gast-
lichen Hauses ihre Damen wieder einzusammeln, Geschirr und
Gläser zu spülen, sowie nicht pfandberechtigte Flaschen
wieder mitzunehmen.
Paragraph 13 : Und vor allen Dingen : Reden sie heute nicht zu viel von
sich selbst, das tun wir dann schon, wenn Sie endlich
gegangen sind.
Sir Markus van SBL
* WHO ARE THE BRAIN POLICE ? |
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