Titel: Microsoft gegen Musik: Songsmith
Verfasst am: Mi, 04 Feb 2009, 11:35
"Songsmith", eine Microsoft-Software, mit der jeder seine Musik machen können sollte, ist voll nach hinten losgegangen. Das Programm funktioniert wie eine umgedrehte Karaoke-Maschine: man singt rein und hinten kommt automatisch generierte Musik raus.
Wenn man nicht reinsingt sondern die Tonspur eines bekannten Songs in "Songsmith" reinfüttert, gibt es dämlich-lustige Abmischungen von Klassikern.
Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Mi, 04 Feb 2009, 12:19
Nene, irgendwo muss dat Blut ja auch herkommen. Und ich stehe nicht zur Verfügung - denn mir würde das Blut in den Adern gefrieren bei seinem Anblick.
"Tomboy on the Rocks"
Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Mi, 25 Feb 2009, 15:00
Johannes Kreidler führt offensichtlich einen Kampf gegen das (deutsche) Urheberrecht,
auf durchaus unterhaltsame Weise:
"Ein großes Presseecho rief im September 2008 seine Aktion Product Placements hervor, mit der er eine Diskussion über Urheberrecht und Schöpfungshöhe in der Musik anstoßen wollte. In einem 33-sekündigen Musikstück verarbeitete er 70.200 Zitate fremder Werke, die er alle einzeln bei der GEMA anmeldete. Zu diesem Zweck fuhr er begleitet von zahlreichen Pressevertretern mit einem Kleinlaster voller ausgefüllter Anträge bei der GEMA-Generaldirektion in Berlin vor. Die von Kreidler vorab informierte GEMA wies die Anträge zurück, da die Fremdwerke seiner Komposition nicht erkennbar zu Grunde lägen und die Verwendung somit urheberrechtlich nicht relevant sei.[1] Kreidler selbst hält dies zwar für eine Fehlinterpretation der GEMA-Regularien, gab sich aber mit dem Ergebnis zufrieden, da die Aktion in seinen Augen durch die erreichte Medienaufmerksamkeit für die Problematik ihr Ziel erreicht habe."
Quelle: Wiki
Irgendwo habe ich ein Interview von ihm gelesen, dort behauptete er, umgehend nach Veröffentlichung von "Stock Charts" eine Mail von einem Anwalt erhalten zu haben, die die Möglichkeit schildert, "Aktienkurven" könnten durchaus urheberrechtlich geschützt sein!
Erstaunlich, bei einer grafischen "Aktienkurve" in Telekom-Magenta könnte also ganz schnell der Arsch brennen.
Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Do, 26 Feb 2009, 11:32
boris @ Mi, 25 Feb 2009, 23:30 gab folgendes von sich:
Wenn man sich die irgendwoher kopiert vielleicht - wenn man die selber malt, mit Sicherheit nicht.
Genauso wie bei Stadtplänen.
Das ist gesunder Menschenverstand, du hast somit nicht die leiseste Ahnung von der Materie, mein Sohn:)
p.s.
Straßenverläufe sind Pfade, irgendwann durch bloße menschliche (später automobile) Existenz entstanden und manifestiert. Selbst bei fiesester Migräne und Regelblutung würde Justitia hier keinen (juristischen) Urheber identifizieren können. (Bei den künstlich erschaffenen Wohninseln vor der Küste Dubais könnte das aber schon ganz anders aussehen)
Im Gegensatz dazu ist es besonders leicht, den Urheber der berechneten Graphen eines Aktienkurses zu benennen.
Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Do, 26 Feb 2009, 11:42
boris @ Do, 26 Feb 2009, 11:38 gab folgendes von sich:
Klugscheißer.
Kann nix für, musste mich hie und da Berufs- äh, Hobbywegen mit diesem Thema beschäftigen.
Kafka hätte daran eine so derartige Freude gehabt, dass sein erigierter Penis bis zum anderen Ufer der Moldau reichen würde.
Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Do, 26 Feb 2009, 18:16
boris @ Do, 26 Feb 2009, 11:38 gab folgendes von sich:
Urheberrecht von Stadtplänen, nicht von Straßen.
Das Nachmalen von Straßenverläufen/Stadtplänen ist natürlich kein Problem, das darf jeder. Hier ging es um die absurde Möglichkeit, dass die grafische Darstellung eines Aktienkurses irgendwie geschützt sein könnte, also eine Handelsbörse in der Berechnung dieser eine entsprechende "Schöpfungshöhe" sehen könnte.