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mimika
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Titel: Ist Kündigung anfechtbar ? (ARCOR)
Verfasst am: Do, 05 Okt 2006, 23:20 |
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Hallo liebe Leute,
brauche dringend Euren Rat, besser juristisches Wissen.
Bin im Augenblick seit ca. 1,5 Jahren Kunde beim AROCR.
In diesem Zeitraum erhielt ich mehrere fehlerhafte Telefonrechnungen (10 ) - der gesamte fehlerhafte Betrag liegt bei etwa 160€.
Anfänglich habe ich die fehlerhaften Abrechnungen schriftlich reklamiert. Fehlerhafte Beträge wurden zum Teil rückerstattet, zum Teil auch Nicht, bzw. man drohte mir mit Vertragsbeeendigung, falls ich den geforderten Betrag nicht überweise (zwichenzeitlich habe ich meine Einzugsermächtigung wiederruffen gehabt).
Hinzu kam, dass Vertragsänderungen (Abbestellung der Weekend Option) nicht auftragsgemäß durchgeführt wurden.
Hierauf habe ich dann ARCOR verklagt (ohne Anwalt, da kein Rechtsschutz).
Klagepunkte waren:
- Erstattung von fehlerhaft berechneten Beträgen.
- Berücksichtigung (Ausführung) meines Auftrages zur Abbestellung des Weekends Tarifs inklusive nachträgliche Rückzahlungen.
- Es wurde beantragt, dass ARCOR an mich die monatlichen Gebühren, die sie von mir für die Nicht Teilnahme am Lastschriftvberfahren abknüpft, an mich zurückzahlt.
- Darüberhinaus habe ich Schadenersatz für meine Aufwendungen (schriftliche Briefe + Klageschrift) beantragt,
ARCOR hat die ersten zwei Punkte der Klage zugegeben (zum Teil indirekt)
Für die restlichen beiden Punkte hat er die Abweisung der Klage beantragt.
- Nachträglich wurde die Klage um einen weiteren Punkt ergänzt: ARCOR soll meine Mindestvertragslaufzeit richtig setzen - diese ist immer wieder nach oben korrigiert worden - eine etwaige Handlungsgrundlage bzw. Berechtigung konnte ich aus den AGBs nicht erkennen.
Hierauf wurde mir jetzt jetzt vom ARCOR mein Vertrag zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt. Kündigung kam übers Gericht. Laut AGB's ist ein solcher Schritt möglich.
Hat jemand eine Idee, wie (womit) ich diese Kündigung anfechten könnte. Dahinter steckt reine Willkür.
Außerdem wird mir durch diesen Akt weiterer Schaden zugefügt, da ich dann anderweitig einen Vertrag abschliessen müßte. Darüberhinaus sind die meisten mit denen ich hin und wieder telefoniere ebenfalls beim ARCOR. Als ARCOR Kunde muß ich im Augenblick für diese Gespräche nicht separat zahlen - wenn ich den Anbieter wechsle, schon.
Wie kann ich diese Kündigung anfechten? Brauche die Antwort dringend, da ich in den nächsten Tagen einen Schriftsatz beim Gericht einreichen muß....
Vielen Dank schon mal ....
Mimika
Zuletzt bearbeitet von mimika am So, 08 Okt 2006, 00:18, insgesamt einmal bearbeitet. (1 Prozent)
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Imhotep
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Fr, 06 Okt 2006, 11:33 |
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ich kann dir nur raten, dich an die nächste verbraucherzentrale zu wenden, einen rechtlich gültigen und relevanten rat kann dir nur ein rechtsanwalt geben, selbst auf seiten, die sich mit recht beschäftigen, wird immer dieser hinweis gegeben:
"Kostenloser individueller Rechtsrat kann nicht erwartet werden, wird weder unterstützt noch erwünscht und widerspricht dem Rechtsberatungsgesetz."
hier steht was zum rechtsberatungsgesetz
selbst die verbraucherzentrale bietet nur aussergerichtliche hilfe an, wenn es zu einem verfahren kommt, brauchst du sowieso einen anwalt (s. auch diesen text über erfahrungen mit der verbraucherberatung)
imho
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mimika
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Fr, 06 Okt 2006, 12:50 |
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Hallo Imho,
die Sache ist bereits beim Gericht.
Beim ersten Instanz kannst DU ohne weiteres ohne Anwalt klagen. Meine Klage ist auch zugelassen
Mimika
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Imhotep
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Fr, 06 Okt 2006, 13:18 |
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ich meinte auch nicht, dass du nicht ohne anwalt klagen kannst, nur wirst du keinen rechtlich bindenden rat im internet bekommen, was die angelegenheit angeht, im besten fall bekommst du hinweis auf allgemeine regelungen oder verweise auf gesetzestexte, mit denen du dich selbst rumschlagen darfst, aber eine verbindliche aussage bekommst du nur von einem anwalt - das aber eben nicht über eine internet-seite
imho
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mimika
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Fr, 06 Okt 2006, 16:47 |
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Hallo Imho,
Ich habe hier auch keine verbnindlichen Aussagen erwartet. Allgemeine Regelungen und Verweise auf Gesetzestexte wären optimal.
Anregungen, die darauf abzielen einen Anwalt aufzuauchen, helfen mir in dem Fall auch nicht weiter. Diese Möglichkeit ist mir selbst bekannt.
Wenn ich die Klage selbst eingereicht habe, dann ist es wohl selbstverständlich, dass ich mich dann nach entsprechenden Hinweisen selbst mit den Gestezestexten rumplagge - erzählst mir also nichts Neues.
Mimika
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Imhotep
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Sa, 07 Okt 2006, 11:48 |
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tschuldige, dass ich versucht habe, dir zu helfen, vielleicht drückst du dich beim nächsten mal direkt ein bisschen klarer aus
imho
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Zoltar
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Sa, 07 Okt 2006, 11:50 |
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Vielleicht einfach mal die AGBs genau studieren, die sich ja schliesslich rechtlich bindend, da kann man dann nachher vor Gericht einfach darauf bestehen, dass die auch eingehalten werden, wo liegt das Problem?
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nature kills
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Sa, 07 Okt 2006, 11:51 |
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das problem liegt wohl da, dass du noch nie AGB (übrigens ohne "s") eines telefonanbieters gelesen hast, oder?
die sichern sich nämlich so ziemlich gegen alles ab, was man als kunde gegen die unternehmen könnte!
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Zoltar
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Sa, 07 Okt 2006, 11:51 |
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Jetzt erzähl mir noch, dass die sich gegen eine Kündigung absichern? Hallo? Wo sind wir denn hier?
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leiber borsi
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Sa, 07 Okt 2006, 12:00 |
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Einfach mal die AGB lesen, dann kann man sich die Spekulationen gleich sparen:
Arcor AGB gab folgendes von sich: |
Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres, frühestens jedoch zum Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit, zu kündigen. |
Wenn Arcor also keinen Bock mehr auf mimika als Kunden hat, fliegt er raus. Punkt. Da ist es Arcor mal ganz gediegen scheissegal, ob du mit Arcor deine Kollegen umsonst anrufen kannst, für die bist du jetzt eine "persona non grata" und auf solche kann Arcor als Kunden verzichten.
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Imhotep
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Sa, 07 Okt 2006, 12:01 |
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tja, wer lesen kann, ist klar im vorteil
imho
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Zoltar
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Sa, 07 Okt 2006, 12:02 |
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Trotzdem ist sowas reichlich unverschämt, dagegen muss man doch vorgehen können!! Wie kommen die dazu, einem Kunden Leistungen zu verweigern? Wenn ich zum ALDI gehe, sagen die ja auch nicht: "Raus hier, du kriegst hier nichts."
Arcor ist das Letzte!
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leiber borsi
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Sa, 07 Okt 2006, 12:05 |
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Zoltar gab folgendes von sich: |
Wie kommen die dazu, einem Kunden Leistungen zu verweigern? |
Was würdest du denn machen, wenn dich dein Kunde verklagt, du Schlaumeier? Darauf warten, dass sich das schon wieder legt?
Zoltar gab folgendes von sich: |
Wenn ich zum ALDI gehe, sagen die ja auch nicht: "Raus hier, du kriegst hier nichts." |
Wenn du beim ALDI Hausverbot hast, weil du da regelmässig in die Ecken pinkelst, geht das ganz schnell, und das ist vollkommen gängige Praxis, da kannst du dich noch so aufregen.
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Zoltar
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Sa, 07 Okt 2006, 12:05 |
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Das kann man ja wohl mal nicht vergleichen!
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nature kills
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Sa, 07 Okt 2006, 12:06 |
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doch, kann man, 1:0 für den general
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mimika
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: So, 08 Okt 2006, 00:26 |
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Hat nun jemand eine konkrete Idee, was juristisch an dieser Kündigung faul sein könnte?
AGB darf sich nicht mit enderen Rechten beißen ....
Was ist z.B. mit meiner Freiheit mich zwischen unterschiedlichen Produkten entscheiden zu dürfen?
(Würde heißen, dass ich micht selbst entscheiden darf, ob ich beim ALDI oder PLUS einkaufe)
Steht zwar nicht im GG, aber es ist dennoch ungeschriebenes Recht ...
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00Schneider
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Mo, 09 Okt 2006, 13:21 |
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mimika @ So, 08 Okt 2006, 00:26 gab folgendes von sich: |
Was ist z.B. mit meiner Freiheit mich zwischen unterschiedlichen Produkten entscheiden zu dürfen?
(Würde heißen, dass ich micht selbst entscheiden darf, ob ich beim ALDI oder PLUS einkaufe) |
dann versuch das mal arcor zu erzählen
wenn die den vertrag mit dir kündigen, weil du denen als kunde nicht mehr passt, kannst du wählen wollen, bis du schwarz wirst, das gibt nichts
s. auch oben von wegen "hausverbot"
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Ken I die
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Mo, 09 Okt 2006, 13:24 |
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Klar wie Klossbrühe.
Find dich damit ab, Arcor darf kündigen und raus bist du.
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mimika
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Mo, 09 Okt 2006, 14:41 |
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Ken I die @ Mo, 09 Okt 2006, 13:24 gab folgendes von sich: |
Klar wie Klossbrühe.
Find dich damit ab, Arcor darf kündigen und raus bist du. |
Ich kann mich damit nicht einfach so abfinden.
Wenn jemand in einem Laden xy etwas stiehlt und der Person deshalb Hausverbot erteilt wird, dann ist es nachvollziehbar ...
Wenn mir allerdings ARCOR grundlos kündigt, dann fühle ich mich leider etwas diskriminiert. So etwas gab es nur im dritten Reich, dass bestimmten Leuten der Zugang zu manchen Läden usw. verweigert wurde.
Ich dachte wir leben in einer Demokratie.
Zuletzt bearbeitet von mimika am Mo, 09 Okt 2006, 15:50, insgesamt 2-mal bearbeitet. (0 Prozent)
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mimika
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Titel: (Kein Titel)
Verfasst am: Mo, 09 Okt 2006, 14:50 |
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00Schneider @ Mo, 09 Okt 2006, 13:21 gab folgendes von sich: |
mimika @ So, 08 Okt 2006, 00:26 gab folgendes von sich: |
Was ist z.B. mit meiner Freiheit mich zwischen unterschiedlichen Produkten entscheiden zu dürfen?
(Würde heißen, dass ich micht selbst entscheiden darf, ob ich beim ALDI oder PLUS einkaufe) |
dann versuch das mal arcor zu erzählen :lol:
wenn die den vertrag mit dir kündigen, weil du denen als kunde nicht mehr passt, kannst du wählen wollen, bis du schwarz wirst, das gibt nichts
s. auch oben von wegen "hausverbot" |
Zitat "Hausverbot" hat mich gerade auf eine interessante Seite gebracht:
http://www.juraforum.de/forum/t64399/s.html
hier steht es:
"Nun, in §226 BGB steht:
Zitat:
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
__________________
Summum ius, summa iniuria "
Für die weitere Diskussion sieht die entsprechende Seite.
Für den Paragraphen 226 BGB oder auch genannt Schikanenverbot sieht: http://dejure.org/gesetze/BGB/226.html
Mimika
Zuletzt bearbeitet von mimika am Mo, 09 Okt 2006, 15:49, insgesamt 3-mal bearbeitet. (0 Prozent)
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