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Beiträge: 160
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Titel: [FAQ] 0130 (Teil 3)
Verfasst am: Sa, 06 Okt 2007, 12:26 |
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Autor: F.BANNASCH (@BUND-HB.ZER)
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4 Entwicklung von Service 130 International
4.1 Erste Einfuehrung im Bereich der Deutschen Bundespost
Die Deutsche Bundespost hat im Juli 1983, zunaechst im nationalen Bereich, den
Betrieb mit Service 130 aufgenommen.
Am 1.10.1985 wurde mit der 27. Aenderungsverordnung zur Fernmeldeordnung (FO)
ein erster Schritt zur Ausdehnung auf das Ausland vorgenommen. Ursache dafuer
war der von Teilnehmern ausgeloeste Bedarf, Service-130-Verkehr zu
Anschluessen zu fuehren, die sich ausserhalb des Netzes der DBP, also im
Zustaendigkeitsbereich von anderen Verwaltungen befinden.
Der an diesem Dienst Teilnehmende ist ein Telefondienstteilnehmer der DBP
Telekom. Er muss dabei entweder einen Wohn- oder Geschaeftssitz im Bereich der
DBP Telekom aufweisen, oder es muss ein selbstschuldnerischer Buerge vorhanden
sein. Eine Mitwirkung der auslaendischen Verwaltung ist dabei nicht
erforderlich, weil es sich bei dem Service-130-Verkehr aus deren Sicht um
"normalen" ankommenden SWFD-Verkehr handelt.
In dieser Art bietet die DBP Telekom den Service 130 International mit allen
Laendern an, die im abgehenden internationalen SWFD erreichbar sind (etwa 195
Laender). Es ist bekannt, das andere Verwaltungen fuer ihre Teilnehmer
aehnliche Regelungen haben.
Nach diesem Verfahren muss sich ein Teilnehmer im Bereich der DBP Telekom, der
Freephone-Verkehr aus dem Ausland wuenscht, mit der jeweiligen Verwaltung des
Ursprungslandes in Verbindung setzen und dort ein Teilnehmerverhaeltniss
begruenden. Wuenscht er Verkehr aus mehreren Laendern, muss er dies mit
mehreren Verwaltungen tun. Diese Loesung ist nicht kundenfreundlich.
4.2 Erweiterung des ersten Verfahrens von Service 130 International
Fuer die Begruendung eines Teilnehmerverhaelnisses setzte sich aus den in
Abschnitt 4.1 dargelegten Gruenden ein anderes Verfahren durch.
Ein Teilnehmer, der Freephone-Verkehr von einer aPTT wuenscht, begruendet ein
Teilnehmerverhaeltnis mit seiner eigenen Verwaltung (Ankunftsverwaltung).
Ueber diese erhaelt er eine Freephone-Rufnummer der jeweiligen aPTT
(Abgangsverwaltung), womit er aus Sicht der Anrufer ein Teilnehmer an der
jeweiligen nationalen/internationalen Freephone-Dienstleistung wird. Ein
Teilnehmerverhaeltnis wird jedoch nicht begruendet. Die Ankunftsverwaltung ist
fuer die Tarifierung und Rechnungsstellung fuer ihre Teilnehmer
verantwortlich. Die Verwaltungen untereinandern gleichen ihre Forderungen im
Zuge der internationalen Abrechnung aus.
Bei dieser Art des Freephone-Service ist die Ankunftsverwaltung im
wesentlichen verantwortlich fuer die
- Vermarktung der Dienstleistung,
- Anforderung der Freephone-Rufnummer (im Auftrage ihres Kunden bei der aPTT)
- Einrichtung, Aenderung, Aufhebung der Schaltungen fuer die Freephone-
Rufnummer im Bereich der aPTT,
- Festlegung der Gebuehren,
- Erfassung der Gebuehrendaten fuer den eigenen Teilnehmer,
- Aufstellung der Fernmelderechnung,
- Erfassung der Daten fuer die internationale Abrechnung.
Sie setzt sich auch bei Stoerungen oder besonderen Wuenschen ihres Kunden mit
der aPTT in Verbindung.
Da diese Art des Freephone-Service immer nur bilateral angeboten werden kann,
ist jede Ankunftsverwaltung gleichzeitig auch Abgangsverwaltung und somit
zusaetzlich noch zustaendig fuer die
- Vergabe der Freephone-Rufnummer (auf Anforderung der aPTT).
Dieses neue Verfahren von Service 130 International wurde im Bereich der DBP
mit der 29. Aenderungsordnung zur FO zum 1.2.1986 (abgehende Verkehrsrichtung)
und zum 1.6.1986 (ankommende Verkehrsrichtung) eingefuehrt.
5 Internationale Massnahmen
Nach der Einfuehrung des Freephone-Service auf bilateraler Grundlage hat die
CEPT die Initiative zur Einfuehrung eines europaweiten Freephone Service
uebernommen. Eine Expertengruppe "European Freephone Experts" aus 12 Laendern,
die unmittelbar dem CAC (Commercial Action Comitee = Arbeitsgruppe fuer
Massnahmen im werblichen Bereich) unterstellt war, erarbeitete eine europaweit
abgestimmte Empfehlung fuer die Bereitstellung und den Betrieb von
internationalen Freephone-Dienstleistungen, deren Grundsaetze in Abschnitt 4.2
dargestellt sind.
Ausserdem wurde versucht, ein einheitliches aeusseres Erscheinungsbild (Namen
und Logo) fuer die Dienstleistung zu entwickeln. Auf Grund der stark
unterschiedlichen Meinungen der beteiligten Verwaltungen konnte nur
Uebereinstimmung hinsichtlich des Logo erzielt werden. Als Name konnte sich
die Bezeichnung "Gruene Nummer, numero vert, green number" jedoch nicht
durchsetzen. Als Uebereinkunft wurde festgelegt, dass der jeweilige nationale
Name verwendet werden kann.
----------------------------------------------------------------------
| Land | Name der Freephone-Dienstleistung |
----------------------------------------------------------------------
| Belgien | numero vert international |
| Bundesrepub.Deutschl. | Service 130 |
| Daenemark | international frikald |
| Finnland | laehilinja |
| Frankreich | numero vert |
| Grossbritannien | international 0800 |
| Italien | numero verde |
| Niederlande | kenmark for gratis |
| Norwegen | international green numbers |
| Schweden | 020-linjen |
| Schweiz | Omnitel, der Dienst mit der gruenen Nummer |
----------------------------------------------------------------------
6 Angebotene Dienstleistungen
Insgesamt werden im Bereich der DBP Telekom nenmehr folgende Arten des Service
130 International angeboten:
1. Service 130 International abgehend (DBP Telekom)
- B-Teilnehmer im Ausland ist Teilnehmer der DBP Telekom
- A-Teilnehmer im Bereich der DBP Telekom
2. Service 130 International ankommend
- B-Teilnehmer im Bereich der DBP Telekom ist Teilnehmer der DBP Telekom
- A-Teilnehmer im Bereich der DBP Telekom
3. Service 130 International abgehend (aPTT)
- B-Teilnehmer im Ausland ist Teilnehmer der aPTT
- A-Teilnehmer im Bereich der DBP Telekom
Die Art "Service 130 International abgehend (DBP-Telekom)" ist mit allen
Laendern moeglich, die im internationalen SWFD erreichbar sind (z.Zt. etwa 195
Laender).
Die Arten "Service 130 International ankommend" und "Service 130 International
abgehend (aPTT) (vgl. 2. und 3.) koennen nur angeboten werden, wenn mit den
gewuenschten Laendern eine entsprechende Uebereinkunft auf bilateraler
Grundlage besteht. Die Tabelle 2 gibt einen Ueberblick ueber die Laender, mit
denen z.Zt. eine solche Uebereinkunft besteht.
----------------------------------------------------------------
| Land | Kosten fuer Anrufer | Rufnummer |
----------------------------------------------------------------
| Australien | gebuehrenfrei | 001 48 00 xxxxxx |
| Belgien | gebuehrenfrei | 11 xx xx |
| Brasilien | gebuehrenfrei | 00 08 49 xx |
| Canada | gebuehrenfrei | 18 00 xxx xxxx |
| Daenemark | gebuehrenfrei | 8 00 10 xxx |
| Finnland | 0,15 DM / 7 Min. | 9 80 01 xx xx |
| Frankreich | gebuehrenfrei | 05.90.XX.XX |
| Grossbritanien | gebuehrenfrei | 08 00 xx xxxx |
| Hong Kong | gebuehrenfrei | 0 08 xxxx |
| Italien | gebuehrenfrei | 1 67 87 00xx |
| Japan | gebuehrenfrei | 00 31 49 xxxx |
| Niederlande | gebuehrenfrei | 0 60 22 xxxx |
| Norwegen | 0,30 DM / 3 Min. | 0 50 xxxxx |
| Schweden | 0,06 DM / Gespraech | 0 20 xxx xxx |
| Schweiz | gebuehrenfrei | 1 55 xx xx |
| USA (AT&T) | gebuehrenfrei | 1 800 xxx xxxx |
| USA (MCI) | gebuehrenfrei | 1 800 xxx xxxx |
| USA (US Sprint) | gebuehrenfrei | 1 800 xxx xxxx |
----------------------------------------------------------------
In der Uebereinkunft sind die wesentlichen verwaltungsmaessigen und
betrieblichen Belange geregelt sowie Merkmale fuer den Kunden festgelegt.
Diese sehen u.a. folgendes vor:
- Freephone-Rufnummern werden innerhalb von zehn Tagen nach Eingang des
Auftrages bei der Abgangsverwaltung bereitgestellt.
- Teilnehmerwuensche fuer bestimmte Rufnummern werden, soweit dies moeglich
ist, beruecksichtigt
- Eine Freephone-Rufnummer kann bis zu drei Monaten im Vorraus registriert
werden. Damit hat der zukuenftige Teilnehmer einen ausreichenden zeitlichen
Vorlauf, um seine Freephone-Rufnummern in seine Unterlagen (z.B. Kataloge)
aufnehmen zu koennen.
- Vergebene Freephone-Rufnummern duerfen vor ihrer erstmaligen Bereitstellung
nicht werbemaessig bekanntgegeben werden.
- Die Verwaltungen behalten sich das Recht vor, Freephone-Rufnummern zu
sperren, wenn durch Massnahmen, die der Teilnehmer zu vertreten hat (z.B.
Werbeaktionen mit Gewinnspiel), soviel Verkehr erzeugt wird, dass der
internationale SWFD gefaehrdet ist.
6.1 Verkehrsfuehrungsverfahren
Die Grundidee des internationalen Freephone-Service ist, einem
Fernsprechteilnehmer im Bereich seiner Verwaltung (Ankunftsverwaltung) eine
Rufnummer des jeweiligen nationalen/internationalen Freephone-Service der
gewuenschten Abgangsverwaltung zur Verfuegung zu stellen.
Die Rufnummer setzt sich im Grundsatz immer aus der jeweiligen nationalen /
internationalen Zugangskennzahl, die aus der Verkehrsausscheidungsziffer und
der eigentlichen Service-Kennzahl besteht, und einer Teilnehmerkennung
zusammen.
Die Zugangskennzahl dient u.a. der Verkehrsfuehrung, mit der die Freephone-
VSt der Abgangsverwaltung erreicht wird.
In der Freephone-VSt der Abgangsverwaltung wird die empfangene
Teilnehmerkennung, ggf. unter Beruecksichtigung weiterer Kennwerte wir
Ursprung und Zeit, in die Zielkennung umgesetzt.
6.1.1 Verkehrsfuehrung bei direkter Ansteuerung des Teilnehmers
Im Falle des "Service 130 International abgehend (DBP Telekom)" ist die
Zielkennung die echte Anschlussnummer des Teilnehmers, bestehend aus:
- Laenderkennzahl (Country Code)
- Ortsnetzkennzahl (Area Code)
- Teilnehmerrufnummer (Subscriber number).
Abgangsverwaltung | Ankunftsverwaltung
|
intern.Zielrufnummer | nat. Zielrufnummer
(CC + AC + SN) | (AC + SN)
\/ AC+SN \/
[Freephone-VSt]------[AuslVSt]--+--[AuslVSt]-------------------
| | |
| | |
| Freephone-Rufnummer | |
| (SC + SI) | |
| | |
| | |
| | |
[Zugangsnetz] | [Abgangsnetz]
|
|
( Verkehrsrichtung -> )
6.1.2 Verkehrsfuehrung bei indirekter Ansteuerung des Teilnehmers
Im Falle des "Service 130 International abgehend (aPTT)" hat die
Ankunftsverwaltung Aufgaben hinsichtlich der Gebuehrenerfassung und Statistik
uebernommen. Der Verkehr kann daher nicht direkt zum Teilnehmer, sondern muss
ueber eine Einrichtung gefuehrt werden, die in der Lage ist, diese Aufgaben
wahrzunehmen. Im Regelfall ist dies die Freephone-VSt der Ankunftsverwaltung.
Die vom A-Teilnehmer gewaehlte Rufnummer wird in einer Leitweg-Rufnummer
(Routing number) umgewandelt, die aus:
- Laenderkennzahl (Country Code)
- Servicekennzahl (Service Code) der Ankunftsverwaltung und
- Teilnehmerkennung, die im Grundsatz einer besonderen Teilnehmerkennung des
Freephone-Dienstes der Ankunftsverwaltung entspricht,
besteht. In der Freephone-VSt der Ankunftsverwaltung wird die empfangene
Teilnehmerkennung ein zweites Mal umgewandelt, diesmal in die Zielrufnummer
des Teilnehmers, die aus
- Ortsnetzkennzahl (Area Code)
- Teilnehmerrufnummer (Subscriber number)
besteht.
Abgangsverwaltung | Ankunftsverwaltung
|
Leitweg-Rufnummer |
(CC + SCI + SII) |
\/ SCI + SII SII
[Freephone-VSt]------[AuslVSt]--+--[AuslVSt]----[Freephone-VSt]
| | |
| | |
| Freephone-Rufnummer | Nationale |
| (SC + SI) | Zielrufnummer |
| | (AC + SN) |
| | |
| | |
[Zugangsnetz] | [Abgangsnetz]
|
|
( Verkehrsrichtung -> )
|
(Schema der Verkehrsfuehrung bei indirekter Ansteurung des Teilnehmers)
AC Area Code (Ortsnetzkennzahl)
Ausl Ausland
CC Country Code (Laenderkennzahl)
SC Service Code
(Servicekennzahl der Abgangsverwaltung)
SCI Service Code International
(Servicekennzal der Abgangsverwaltung)
SI Subscriber Identification
(Teilnehmerkennung der Abgangsverwaltung)
SII Subscriber Identification International
(Teilnehmerkennung der Ankunftsverwaltung)
SN Subscriber number (Teilnehmerrufnummer)
VSt Vermittlungsstelle
Damit ist sichergestellt, dass die Ankunftsverwaltung die Daten fuer den
Verkehr aus dem Ausland fuer ihren Teilnehmer in der Form ermittelt, wir er im
jeweiligen Land fuer die Erstellung der Fernmelderechnung ueblich ist. Sie ist
also nicht auf Angaben der Abgangsverwaltung angewiesen. Die besondere
Tarifierung fuer ankommende Auslandsgespraeche kann entweder in Form einer
ursprungsabhaengigen Tarifierung in der Freephone-VSt oder im Rahmen einer
Datennachverarbeitung in einem Host-Rechner vorgenommen werden.
Im Falle des "Service 130 International ankommend" wird der Verkehr
ausschliesslich ueber die Auslands- und die Service-130-Vermittlungsstelle in
Frankfurt gefuehrt. Der Verkehr in abgehender Richtung ist ueber alle Service-
130-Vermittlungsstellen moeglich. Diese sind mit der jeweiligen oertlichen
Auslandsvermittlungsstelle verbunden.
6.2 Gebuehren fuer Service 130 International
In der nachfolgenden Tabelle 3 sind die Gebuehrenpositionen fuer einen
Teilnehmer am "Service 130 International ankommend" aufgefuehrt. Die
Gespraechsgebuehren liegen um 20% hoeher als die entsprechenden Gebuehren fuer
den Auslands-SWFD.
Gebuehrenpositionen je Rufnummer 01.04.1990 01.04.1991
------------------------------------------------------------------
Einrichtungsgebuehr 65,00 DM 65,00 DM
Aenderungsgebuehr 65,00 DM 65,00 DM
Monatliche Grundgebuehr 350,00 DM 350,00 DM
Mindestgebuehreneinheiten vom vierten
Monat der Neuanrichtung an 3000 2000
Zeitdauer je Gebuehreneinheit (in Sek.)
Europazone I 1,38 DM 1,38 DM
Europazone II 1,55 DM 1,55 DM
uebrige Welt 3,73 DM 3,73 DM
Europazone I umfasst alle EG-Laender sowie die Schweiz, Oesterreich
und die Tschechoslowakei.
Europazone II umfasst alle uebrigen europaeischen Laender sowie die
aussereuropaeischen Mittelmeeranrainer.
Die Gebuehren fuer einen Teilnehmer am "Service 130 International abgehend
(aPTT)" werden von der jeweiligen Ankunftsverwaltung festgelegt.
6.3 Teilnehmerentwicklung beim Service 130 International
Seit Einfuehrung der Dienstleistung ist ein kontinuierliches (stetiges)
Ansteigen der Teilnehmerzahlen zu verzeichnen. Der Anteil des Service 130
International am Service 130 betraegt, bezogen auf die Zahl der Teilnehmer,
45%. Die Teilnehmer kommen aus fast allen Bereichen der Wirtschaft. Besondere
Nachfrageschwerpunkte fuer Service 130 International sind die USA, Frankreich,
die Niederlande, Grossbritanien, Japan, Italien und Daenemark.
7 Weitere Entwicklung
Die DBP Telekom hat mit Service 130 ihren Beitrag zur Einfuehrung eines
weltweiten Freephone-Service geleistet, der den Beduerfnissen ihrer Kunden
gerecht wird. Um die Bedingungen weiter zu vereinfachen und um das Produkt
weiter zu verbessern, sind umfangreiche internationale Massnahmen
erforderlich. Der naechste Schritt ist die Einfuehrung von ISDN-
Leistungsmerkmalen fuer Service-130-Teilnehmer im Rahmen des EURO-ISDN sowie
die Ausdehnung des Service 130 auf das Beitrittsgebiet.
Die technische Gestaltung des Service 130 International laesst eine Reihe von
Anwendungen zu. Eine dieser Anwendungen ist der "Country Direct Service", der
eine betriebliche/technische Abwandlung des R-Gespraechs darstellt. Diese
Anwedung gestattet es vor allem Geschaeftsreisenden und Touristen aus fremden
Laendern gebuehrenfrei eine Vermittlungskraft in ihrem Heimatland zu
erreichen. Diese verbindet sie dann, ohne Sprach- und
Abrechnungsschwierigkeiten mit dem gewuenschten Gespraechspartner. Diese
Anwendung ist mit den USA unter dem Namen USA-Direct oder DEUTSCHLAND-Direkt
eingefuehrt. Eine Ausweitung auf andere Laender ist geplant.
(B1497.03.91 M)
Dipl.-Ing. Gerhard Krohn, TFAm
DBP Telekom, Generaldirektion Bonn |
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